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LEADER-Förderung (ELER)


PROJEKTAUFRUF 

Für die Einreichung von Projekten zur Förderung gibt es jährlich mindestens zwei Stichtage, sogenannte Ordnungstermine. 


Projektförderung

  • Wer beantwortet Fragen?

    Die Beratung und Antragsbegleitung ist Kernaufgaben des Regionalmanagements. Interessierte sollten so früh wie möglich auf das Team von BÜRO BLAU zukommen. Üblicherweise besteht zur Beantwortung der Auswahlkriterien, bspw. zur Erfüllung der Mindestkriterien, beratungsbedarf. Da die Nachweise teils Behörden, Banken und Kooperationspartner betreffen, ist zeitlicher Vorlauf zum Ordnungstermin von Vorteil.

    Gemeinsam kann so die Projektidee konkretisiert und sichergestellt werden, dass der Projektbogen mit seinen Anlagen zum Ordnungstermin alle notwendigen Informationen enthält und den Anforderungen entspricht. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

  • Was lässt sich fördern?

    Stärkung der regionalen Wirtschaft oder Steigerung der Lebensqualität lassen sich u.a. Ausgaben für bauliche Maßnahmen, Maschinen, technische Anlagen oder auch Hardware zur modernen Information und Kommunikation fördern. Zu unterschiedlichen Förderkonditionen antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Stiftungen und Kirchen. Das deckt u.a. Privatpersonen, Vereine, Kleinunternehmen und Gemeinden ab.

    Außerdem lassen sich zur Sensibilisierung, Schulung und Information oder für die Erstellung Lokaler Konzepte bspw. auch Personalkosten, Gemeinkosten und Sachkosten fördern, jedoch nur für Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige Träger (§51-68 AO).

    Die formalen Förderbedingungen sind in LEADER-Richtlinie* festgehalten, bspw. wer wozu Antragsberechtigt ist und mit welchen Fördersätzen und Höchstfördersummen gerechnet werden kann. Zu Ihrem konkreten Kontext und Projekt berät das Regionalmanagement Sie gerne.

  • Wie funktioniert der Antragsprozess?
    Das Regionalmanagement begleitet und berät Sie im Prozess und erstellt eine Vorbewertung ihres Projekts für den LAG-Vorstand. Die eigentliche Beantragung findet in zwei Schritten statt (Stufe 2 und Stufe 4). Zunächst beurteilt die LAG Ostprignitz-Ruppin die inhaltliche Förderwürdigkeit des Projekts anhand des Projektbogens*. Mit einem positiven Votum der LAG stellen Sie dann einen formellen Förderantrag* an das das Land Brandenburg bzw. das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Neuruppin.

  • Wie bewertet die LAG die Projekte?

    Im Projektbogen* wird das Projekt und seine verschiedenen Aspekte nach den vorgegebenen RES-Kriterien dargelegt. Je mehr Kriterien erfüllt werden, desto höher die Gesamtpunktzahl. Damit ein Projekt in die Auswahl einbezogen werden kann, muss es mindestens 30 von 100 Punkten erreichen. Grundlage für die Auswahl von Projekten ist die "Regionale Entwicklungsstrategie der Region Ostprignitz-Ruppin für die Förderperiode 2014-2020" – kurz RES*. Da wir uns aktuell in der Übergansphase in eine neue Förderperiode befinden, gilt diese RES auch weiterhin. Die Aufschlüsselung der Kriterien nach Punkten steht in den Projektauswahlkriterien*.

    Mit der fristgerechten Einreichung des Projektbogens* zum Ordnungstermin prüft das Regionalmanagement, ob die Mindestkriterien erfüllt sind. Ergibt sich dabei die Notwendigkeit für Nachbesserungen, kann der Projektträger innerhalb einer Woche die erforderlichen Informationen nachreichen. Dann erarbeitet das Regionalmanagement einen Bewertungsvorschlag für den LAG-Vorstand. Zum Votierungstermin berät der Vorstand die Projekte und prüft die vorgeschlagenen Bewertungen. Aus dem Bewertungsergebnis ergibt sich eine Rangliste befürworteter Projekte. Das Budget wird der Rangliste entsprechend an die Projekte vergeben. Projekte, die es nicht geschafft haben, können beim nächsten Ordnungstermin erneut eingereicht werden.

  • Was sind die Mindestkriterien?

    Sie haben eine Projektidee und würden gerne wissen, ob Sie gefördert werden können? Dazu dient der Kurz-Check. Damit Projekte in die Bewertung einbezogen werden, müssen mindestens folgende Kriterien eindeutig angegeben und nachgewiesen sein:

    • Die Projektträgerschaft ist geklärt.
    • Ein aussagekräftiger Finanzplan, die Kosten und deren Finanzierung, liegt vor.
    • Der Durchführungszeitraum steht fest.
    • Das Projekt ist grundsätzlich mit der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) vereinbar und über die Auswahlkriterien mindestens einem Handlungsfeld zuzuordnen.
  • Wie lange dauert das Antragsverfahren?

    5 Wochen nach Einreichen des Projektbogens zum Ordnungstermin findet der Votierungstermin und die Entscheidung des Vorstandes statt.

    2 Wochen darauf erhalten die Projekte eine formelle Benachrichtigung über die LAG-Entscheidung, das Votum.

    12 Wochen haben die ausgewählten Projekte dann Zeit, um den formellen Förderantrag beim zuständigen Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Neuruppin einzureichen. Mit Einreichung des Förderantrags (spätestens 19 Wochen bzw. 4,5 Monate nach dem Ordnungstermin) ist der Beginn des Projektes auf eigenes Risiko möglich. Bei Erhalt des Bewilligungsbescheides vom LELF ist die Projektförderung schließlich formell bewilligt. Sie können die beantragten Maßnahmen umsetzen, ihre entsprechende Mittelverwendung gegenüber dem LELF belegen und prüfen lassen und Fördermittel ausgezahlt bekommen.

    Innerhalb der aktuellen Förderperiode und hier beschriebenen Bedingungen ist die Projektbeantragung noch bis Ende 2022 möglich, abhängig von den verbleibenden Mitteln. Die Projektumsetzung in diesem Rahmen kann noch bis 2024 stattfinden. Die Einreichung des Verwendungsnachweises zur Projektabrechnung sollte spätestens Anfang 2025 erfolgen.

 


*Projektbogen, Auswahlkriterien und eine Checkliste zum Ausfüllen des Projektbogens stehen im Downloadbereich bereit. Dort finden Sie auch die aktuelle LEADER-Richtlinie, sowie die Regionale Entwicklungsstrategie der Region Ostprignitz-Ruppin für die Förderperiode 2014-2020" – kurz RES*

Bitte beachten Sie darüber hinaus die aktualisierten Merkblätter und nutzen Sie für Förderanträge das angepasste Antragsformular.

Die Ranglisten der bereits ausgewählten Projekte finden Sie hier. Eine Auswahl bereits umgesetzter Projekte finden Sie hier.