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GAK-Förderung

Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan (nach Nummer 2.5 der Richtlinie)

++ Antragstellung im Jahr 2023 bis auf Weiteres nicht möglich ++

Investive Vorhaben zur GAK-Förderung können beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung eingereicht werden. Förderfähig sind Vorhaben von Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Vorhaben zur Schaffung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen, Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbreiches sowie Vorhaben der Dorfentwicklung.

Achtung: Der im weiteren Verlauf beschriebene Antragstermin (1. Januar bis 31. März 2022) war der letzte in der laufenden Förderperiode. Eine Förderung/Einreichung von GAK-Vorhaben ist voraussichtlich erst wieder im 2. Halbjahr 2023 möglich.

Sie haben dennoch eine spannende Projektidee, die in Ostprignitz-Ruppin umgesetzt werden soll? Reichen Sie jetzt ein Starterprojekt ein! Weitere Informationen sowie das entsprechende Formular finden Sie hier (Einreichung von Projektvorschlägen, Frist: 31.05.2022 ).

GAK-Förderung - Neuer Antragstermin

Anträge auf Förderung nach Teil E (Nr. 2.5) der LEADER-Richtlinie können vom 1. Januar bis 31. März 2022 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt auf der Grundlage landesweit einheitlicher Projektauswahlkriterien – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – und der Prioritätensetzung durch die Regionen.

Insgesamt stehen 25 Millionen Euro Förderung für Brandenburg bereit. Das brandenburgische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat zur Bewertung neue Auswahlkriterien veröffentlicht. Die Projekte erhalten der Bewertungsrangfolge entsprechend eine Förderung, solange Mittel verfügbar sind. Für den Förderantrag an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) benötigen Sie von der LAG eine Stellungnahme mit Priorisierung Ihres Projekts. Die maximale Fördersumme für GAK-Vorhaben beträgt 800.000 EUR.

Den Projektbogen, die Ausswahlkriterien sowie eine Zusammenfassung mit aktuellen Hinweisen finden Sie im Downloadbereich.

Für detaillierte Hinweise oder eine ausführliche Beratung wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement der LAG OPR, Ingrid Lankenau, Telefon 030 – 6396037-13, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..